Arbeitsvisum (Z)

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Kategorie:

Beschreibung


Visum


Arbeitsvisum (Z)


Reisezweck

Für Personen, die in China arbeiten wollen oder für Aufführungen mit kommerziellem Zweck.


Reisepass


Ja. Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. 2 freie Seiten für Visa.


Antragsformular

Ja. vollständig ausgefüllt und unterschrieben - keine Kopien! Antragsformular online ausfüllen

Passbild

Ja. ohne Kopfbedeckung, Frontalaufnahme, heller Hintergrund, Größe: 33mm x 48mm

Zusätzlich für Ausländer

Kopie der Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate
Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
Einladung
Ja. Einladungsschreiben der Provinzregierung ("Invitation Letter of Duly Authorized Unit" oder "Confirmation Letter of Invitation")


Zusätzliche Unterlagen


a. Arbeitsgenehmigung ("Alien Employment License"), ausgestellt von der chinesischen Regierungsbehörde für Personal und soziale Sicherheit.

b. Offizielle Genehmigung, ausgestellt von der staatlichen Behörde für ausländische Arbeitnehmer.

c. Genehmigung für kommerzielle Aufführungen, ausgestellt von der chinesischen Regierungsbehörde für Kultur (gilt nur für Antragsteller, die zu kommerziellen Zwecken (Theateraufführung etc.) nach China einreisen)

d. Einladungsschreiben der staatlichen Erdölgesellschaft für ausländische Bürger, die für Erdöl fördernde Unternehmen arbeiten.

e. Zertifikat der jeweiligen Niederlassung des ausländischen Unternehmens ("Business License"), ausgestellt von der Industrie- und Handelskammer.


Flugbuchung

Nein

Hotelbuchung

Nein

Hinweise


Reisende mit einem Z-Visum müssen innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach China bei den zuständigen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.